Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Bochum-Langendreer/Werne e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Bochum Langendreer / Werne e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind bis eine Woche vor Kursbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Bochum Langendreer / Werne e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann schriftlich bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Bei ärztlich attestierter, längerfristiger Krankheit erfolgt eine Erstattung von 50% des Teilnehmerbetrages oder es gibt die Möglichkeit an einem Folgekurs teilzunehmen.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Bochum - Langendreer / Werne e.V.
Die Ausbildungen finden nach den zum Zeitpunkt des Kurses gültigen Prüfungsordnungen der DLRG statt. Die dort aufgeführten Kriterien sind ohne Ausnahmen einzuhalten.
Da die Ausbildung in einem öffentlichen Schwimmbad der WasserWelten Bochum GmbH durchgeführt werden, ist durch den Teilnehmer die Hausordnung des Bades einzuhalten und den Aufforderungen des dortigen Personals Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung haftet der Teilnehmer persönlich. Bei minderjährigen Teilnehmern haften die Erziehungsberechtigten.
Der Teilnehmer verpflichtet sich durch die Teilnahme an einem Kurs ferner dazu, den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten. Die Ausbilder sind ermächtigt einzelne Kursteilnehmer bei Fehlverhalten von einzelnen Ausbildungseinheiten auszuschließen oder des Schwimmbades zu verweisen.
Für die Erlangung von Abzeichen innerhalb des festgelegten Kurszeitraumes ist eine Teilnahme an allen Ausbildungsterminen Pflicht.
Sollten einzelne Ausbildungstermine (bis maximal 3 Ausbildungseinheiten) verpasst werden, können diese in Absprache mit dem zuständigen Lehrgangsleiter nachgeholt werden.
Werden mehr als 3 Ausbildungseinheiten verpasst, muss zur Erlangung des angestrebten Abzeichens eine Anmeldung zu einem neuen Kurs erfolgen.
Die theoretische Ausbildung zu den Rettungsschwimmabzeichen findet in den Räumen der Wachstation der OG statt. Auch hier ist den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten. Der Ausbilder übt das Hausrecht aus und kann auch hier Teilnehmer aufgrund von Fehlverhalten von der Ausbildung ausschließen.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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